08.03.2018   

Ministerratsbeschluss bringt spürbare Entlastung für Tourismusbetriebe

Nach langjährigen Bemühungen wurde im gestrigen Ministerrat eine Ausweitung der Genehmigungsfreistellungsverordnung beschlossen, die maßgeblichen Einfluss auf Hotellerie und Gastronomie hat.

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Die langjährigen Bemühungen seitens der Wirtschaft werden nun belohnt: Beherbergungsbetriebe mit einer Betriebsfläche bis maximal 600m² und höchstens 30 Gästebetten werden genehmigungsfrei gestellt. "Gerade für kleinere Vermieterbetriebe stellt dieser wirtschaftsfreundliche Beschluss des Ministerrats eine wesentliche Erleichterung dar", betont Hotellerieobmann Mario Gerber und führt weiter aus: "Neuen Unternehmern in der Beherbergungsbranche wird damit der Einstieg ins Gewerbe erleichtert."

Gastronomische Betriebe, die sich innerhalb einer Eisenbahnanlage, eines Flugplatzes, eines Hafens, einer Krankenanstalt oder einer bereits genehmigten Betriebsanlage wie beispielsweise einem Einkaufszentrum befinden, fallen unter die Genehmigungsfreistellungsverordnung. Gastronomieobmann Alois Rainer begrüßt diese Maßnahme: "Für gastronomische Betriebe in solchen Lagen entfällt die Verpflichtung für eine Betriebsanlagengenehmigung und somit eine große Belastung. Die neue Bundesregierung bestätigt mit diesem Paket ihre angekündigte wirtschaftsfreundliche Politik und fördert aktiv die Deregulierung unnötiger Auflagen."

Kontakt

Geiger Thomas
Tiroler Wirtschaftskammer
Tourismus & Freizeitwirtschaft
Thomas Geiger, MBA
T 05 90 90 5-1215
E thomas.geiger@wktirol.at