10.04.2018   

Gastronomie übt Kritik an Entwurf für „Guidelines zu Pommes-Verordnung“

EU-Kommission sorgt mit unklaren Regelungen für große Rechtsunsicherheit.

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Morgen Mittwoch tritt die Acrylamidverordnung -  die sogenannte „Pommes-Verordnung“ – in Kraft. Die „Guidelines“ zur Verordnung, die wesentliche Abgrenzungsfragen hinsichtlich des Anwendungsbereiches und weitere unklare Punkte klären sollen, liegen aber immer noch nicht in der finalen Fassung vor. Sehr zum Ärger der betroffenen Unternehmen. „Zuerst ist uns die Kommission monatelang konkrete Ergebnisse schuldig geblieben und dann legt sie einen Text-Entwurf zur Begutachtung vor, der die bestehenden Unklarheiten mehr schlecht als recht auflöst“, konstatiert Alois Rainer, Obmann der Gastronomie in der Tiroler Wirtschaftskammer.

Die Wirtschaftskammer hat seit dem ersten Entwurf vor über einem Jahr kritisiert, dass die Verordnung zahlreiche unklare Regelungen enthält. In einem Hearing im EU-Parlament vergangenen September hat die Kommission zugesagt, alle Unzulänglichkeiten durch die Herausgabe von Guidelines zu klären. Der aktuelle Entwurf wird diesem Anspruch leider nicht gerecht. „Die Kommission scheint mit der eigenen Verordnung überfordert zu sein. Für die staatliche Verwaltung und die betroffenen Betriebe bedeutet das eine akute Rechtsunsicherheit. Es bleibt zu hoffen, dass es in der finalen Fassung der Guidelines zu wesentlichen Verbesserungen kommt“, so Rainer.

Die Begutachtung des ursprünglich bis Mitte Jänner zugesagten Guideline-Dokuments läuft noch bis zum 13. April, während die Verordnung selbst mit 11. April in Kraft tritt. Mit fertigen Guidelines ist daher realistischerweise nicht vor Anfang Mai zu rechnen.

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