03.12.2018   

„Unverständlich, wie mit Unternehmen umgegangen wird“

WK-Bezirksobmann Anton Prantauer kritisiert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich der Liftverbindung zwischen Kappl und St. Anton.

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LANDECK: Das Bundesverwaltungsgericht hat überraschenderweise die Genehmigung der Liftverbindung Kappl-St. Anton gekippt. KommR Anton Prantauer, Bezirksobmann der WK Landeck, kritisiert diese Entscheidung scharf – die Seilbahnen im Bezirk schaffen über 1.500 Arbeitsplätze, 6,3 Millionen Nächtigungen und eine direkte Wertschöpfung in Höhe von 77 Millionen Euro. Außerdem kritisiert der Wirtschaftskammer-Obmann den Umgang mit Unternehmen wie in diesem Fall die Arlberger Bergbahnen, die bereits zwei Millionen Euro in dieses Projekt investiert haben.

Auf einen viertägigen Verhandlungsmarathon in Wien folgte eine Entscheidung, mit der wohl kaum jemand gerechnet hätte: Die bereits Ende 2015 von den Tiroler Behörden nach einem UVP-Verfahren erteilte Genehmigung für das Projekt wurde gekippt. Auch muss erwähnt sein, dass die Arlberger Bergbahnen ihre Pläne bereits 2010 eingereicht hatten und zwei Millionen Euro bereits in die Planung geflossen sind. Das Gesamtprojekt, eine Liftschaukel mit mehreren Liften, Pisten und Skiwegen hätte insgesamt 45 Millionen Euro gekostet. Grund der Entscheidung war, dass das Bundesverwaltungsgericht in Wien in der geplanten Skigebietsfusion zu große Eingriffe in Natur und Landschaft gesehen hat – in der mündlich verkündeten Erkenntnis hieß es, dass „die Interessen des Naturschutzes die touristischen Interessen überwiegen würden.“

Unverständnis
Eine – aus Sicht des Wirtschaftskammer-Bezirksobmannes – absolut unverständliche Entscheidung, die der Interessensvertreter nicht unkommentiert im Raum stehen lassen möchte: „Aktuell leben im Bezirk Landeck 44.387 Menschen – es gibt über 17.770 Arbeitsplätze, die jährliche Wirtschaftsleistung umfasst 800 Millionen Euro“ und dabei leitet Prantauer direkt über zur Seilbahnbranche: „Die zehn Seilbahnen sorgen im Winter für 6,3 Millionen Nächtigungen, schaffen über 1.550 direkte Arbeitsplätze und erwirtschaften eine direkte Wertschöpfung in Höhe von über 77 Millionen Euro.“ Der Bezirk Landeck ist zudem Spitzenreiter im Bezug auf die Beherbergung und Gastronomie – rund 16 Prozent der gesamten Tiroler Bruttowertschöpfung entfallen auf den Bezirk (hier sind jedoch die Seilbahnen nicht mit eingerechnet): „Das sind über 36 Prozent der gesamten Wertschöpfung des Bezirks Landeck (1.851 Millionen Euro)“, ergänzt Prantauer. Zur Information: Einschließlich der Seilbahnbranche kommt die gesamte Tourismusbranche auf einen Gesamtwertschöpfungsanteil von 18 Prozent in Tirol. 
 
„80 Prozent der Arbeitsplätze würden entfallen.“
Anton Prantauer führt weiters aus: „Wenn die zehn Seilbahnunternehmen zusperren, dann würden 39 Prozent der Wertschöpfung entfallen, sofern man fehlende Einnahmen der Seilbahnen, Zimmervermieter, Gastronomie, Skischulen und Sportartikelhändler im Bezirk Landeck zusammenfassen würde.“ Prantauer rechnet noch einen Schritt weiter: „Wenn man auch alle Vorleisterbetriebe wie Lebensmittelherstellung, Baubranche, Energiebereich, etc. hinzurechnet, dann würden am Ende des Tages 80 Prozent der Arbeitsplätze sowie zwei Drittel der gesamten Wertschöpfung entfallen.“ Das heißt, der Bezirk würde 850 Millionen Euro an Umsätzen verlieren, Prantauer wirft folgende Frage auf: „Hätte der Bezirk mit der Seilbahnwirtschaft, der Hotellerie und Gastronomie nicht diese Entwicklung genommen, wo würde der Bezirk Landeck stehen?“

„Haben schon zwei Millionen Euro investiert.“
Unverständlich ist es für Anton Prantauer auch, wie das Bundesverwaltungsgericht in diesem konkreten Fall mit Unternehmen (Anmerkung: Arlberger Bergbahnen) umgegangen ist, welche schon zwei Millionen Euro in dieses Projekt investiert haben. Prantauer revidiert: „Man muss schon festhalten, dass die Seilbahnen von unseren 12.600 km² Gesamtfläche lediglich 4 Prozent benutzen, der Dauersiedlungsraum beträgt nicht einmal 15 Prozent der Gesamtfläche und 30 Prozent machen unsere Naturschutzgebiete aus“ und: „Die verwendete Fläche von 4 Prozent bringt in Tirol und insbesondere im Bezirk Landeck einen großen Nutzen – Arbeitsplätze werden gesichert, Wohlstand auch und eine Auswanderung und leere Täler werden dadurch verhindert.“ Anton Prantauer zeigt sich überrascht: „Aus diesem Grund heraus stellt sich schon die Frage, warum Umweltanwaltschaft und Alpenverein permanent gegen die Seilbahnen sprechen und diesen ´Landschaftsverschwendung und schwerwiegende Natureingriffe´ vorwerfen?“ Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zeigt, wie wichtig die geplante Einrichtung eines Standortanwaltes ist, welcher die Interessen der Wirtschaft und der Arbeitsplätze in diesem Verfahren wahrnimmt.


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Ladner Otmar
Tiroler Wirtschaftskammer
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