Am 25. Mai tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die Verordnung vereinheitlicht die Regelungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit. Die DSGVO ändert sich hinsichtlich der bestehenden Datenschutzrichtlinien in erster Linie darin, dass sich der Dokumentationsaufwand und die Strafen im Falle eines Verstoßes erheblich erhöhen.