Die Regelungen für den Start des Badesommers am 29. Mai stehen fest In rund zwei Wochen können die Tiroler Bäder die Sommersaison starten. Fix ist: Der heurige Badesommer wird begleitet von Mindestabständen, Kartenvorverkäufen und Beschränkungen der Besucherzahlen. Hier die wichtigsten Punkte der veröffentlichten „Empfehlungen zur Wiederöffnung von Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz und der Bäderhygieneverordnung“ für Freibäder im Überblick: Es gibt eine maximale Anzahl an Badegästen, die sich gleichzeitig im Bad befinden dürfen. In Freibädern gelten zehn Quadratmeter der Liegefläche pro Person als Bemessungskriterium. Vor Ein- und Ausgängen, Kassenbereich und Verkaufsstellen sind Abstandsmarkierungen in einer Distanz von mindestens einem Meter anzubringen. In Innenräumen (z. Bsp. Sanitäranlagen) ist ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. In Sammelumkleiden ist ein Abstand von zumindest einem Meter einzuhalten (dafür müssen eventuell Kästchen limitiert werden). Auch in Duschen gilt ein Mindestabstand von einem Meter. Informationen für Badegäste sind an gut sichtbaren Stellen in der Badeanlage auszuhängen, um sie über Mindestabstandsregeln, MNS-Verwendung und Händewaschen zu informieren. Vor Rutschen, sonstigen Attraktionen und Sprungtürmen mit Wartezeiten sind am Boden Abstandsmarkierungen mit einem Abstand von mindestens einem Meter anzubringen. Es soll verhindert werden, dass Personen gedrängt am Aufstieg oder auf den Plattformen stehen. In Beckenbädern: Ausschilderung der Maximalanzahl an Personen, die sich gleichzeitig im Becken befinden dürfen - inklusive Hinweis auf die Abstandsregel von ein bis zwei Metern zwischen den Badenden (Berechnungsgrundlage: sechs Quadratmeter pro Person). Zu- und Abgänge sowie die Wegstrecken am Steg und Einstiegsstellen in das Wasser sind freihalten. Zwischen den einzelnen Liegen: Ein Abstand mit einer lichten Weite von mindestens einem Meter ist einzuhalten (außer es handelt sich um Personen aus einem gemeinsamen Haushalt) und die Zahl der Liegen entsprechend zu reduzieren. Der Kartenvorverkauf soll möglichst über das Internet oder sonstige Vorverkaufsstellen erfolgen, damit nur möglichst wenige Karten vor Ort gekauft werden müssen. Für die Freibäder seien die Regelungen gut umsetzbar, sagt Bädersprecher Ulrich Mayerhofer: „Einem ungetrübten Sommererlebnis in unseren Betrieben steht also nichts im Weg. Das war uns auch besonders wichtig: Wer einen Tag in einem der Tiroler Bäder verbringen möchte, will das so unbeschwert wie möglich tun – und mit so wenig Einschränkungen wie möglich.“ Bei der Einhaltung der Regelungen appelliert er an die Eigenverantwortung der Gäste. „Natürlich werden auch unsere Mitarbeiter darauf hinweisen, aber wir können nicht jeden Bereich lückenlos beaufsichtigen.“ Regelungen für Indoor-Bereiche Auch die Auflagen für den Betrieb von Hallenbädern, Warmsprudelbädern (Whirlpool) sowie Saunaanlagen und Warmluft- und Dampfbäder wurden veröffentlicht. „Nun wissen die Hallenbadbetreiber, aber auch die Hoteliers, unter welchen Bedingungen die Wellnessanlagen geöffnet werden dürfen“, so Mayerhofer. Die wichtigsten Regelungen im Überblick: Auch in Hallenbädern gelten zehn Quadratmeter der Liegefläche als Bemessungskriterium für die maximale Anzahl an Badegästen. In Saunakabinen sowie Warmluft- und Dampfbädern muss künftig pro Nutzer eine Fläche von zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen – und ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden (außer es handelt sich um Personen aus einem gemeinsamen Haushalt). Die Maximalanzahl an Personen, die sich gleichzeitig in der Kabine befinden dürfen, ist außen anzubringen. Von Aufgüssen und Wedeln ist abzusehen, um Tröpfchen und Atem-Aerosole nicht zusätzlich zu verbreiten. Die Badegäste sind darauf hinzuweisen. In Whirlpools ist ebenfalls ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Außerdem ist bei sämtlichen Becken und Whirlpools in Innenräumen, bei Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbädern auf eine wirksame Lüftung zu achten. Zugangsbeschränkung für Hallenbäder: 10 Quadratmeter Liegefläche oder sechs Quadratmeter Wasserfläche pro Person als Bemessungskriterium. „Die Bemessungskriterien für Saunakabinen sowie Warmluft- und Dampfbäder müssen noch nachgeschärft werden. In diesem Sinne werden wir uns weiterhin für ein ungetrübtes Wellnessvergnügen einsetzen“,  stellt Mayerhofer abschließend fest.