Vor Kurzem hat das Gesundheitsministerium die neuen Vorschriften für den Bäderbetrieb veröffentlicht. „Wir sind erleichtert, dass die Bäderbetreiber damit die erforderliche Planungssicherheit erhalten haben, um die Wiedereröffnung zügig vorzubereiten. Der Gesetzgeber ist den Bädern bei einigen wichtigen Punkten, wie der vorgeschriebenen Liegefläche pro Person, entgegengekommen“, sagt Ulrich Mayerhofer, Sprecher der Tiroler Bäder in der Tiroler Wirtschaftskammer. So war zu Beginn von 20 Quadratmetern pro Person die Rede, nun sind maximal zehn Quadratmeter der Liegefläche pro Person als Bemessungskriterium für die Zugangsbeschränkung heranzuziehen. Ein Wermutstropfen sind die Regelungen für Saunaanlagen, durch die die Öffnung für viele Betreiber unwirtschaftlich sein dürfte.