Tiroler Gewerbe und Handwerk für Verlängerung und Anpassung der Schwellenwerteverordnung Wichtiges Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleinerer Betriebe und der regionalen Wertschöpfung. Am 30. Juni würde die sogenannte Schwellenwerteverordnung planmäßig auslaufen. Diese ermöglicht es dem Bund, Ländern und Gemeinden, Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu 100.000 Euro direkt an ein Unternehmen zu vergeben. Außerdem gilt im Baubereich bis zu einer Million Euro das unbürokratische „nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung“, bei dem zumindest drei Unternehmen zur Angebotlegung eingeladen werden. „Das macht die Schwellenwerteverordnung für die heimische Wirtschaft zu einem unverzichtbaren Instrument. Denn es ist extrem wichtig, dass sich auch kleinere Betriebe aus der Region ohne übergroßen Bürokratieaufwand um öffentliche Aufträge bewerben können“, sagt Franz Jirka, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Tiroler Wirtschaftskammer. Deshalb spricht er sich klar für die Verlängerung der Schwellenwerteverordnung aus, wie sie auch geschlossen von den Bundesländern sowie dem Städte- und Gemeindebund gefordert wird. Zudem unterstreicht Jirka die Notwendigkeit, die Schwellenwerte anzupassen. „Seit 2009 sind die Schwellenwerte unverändert geblieben. Wir brauchen dringend eine Anhebung der Werte, die die Inflationsentwicklung berücksichtigt. Das würde die regionale Wertschöpfung stärken, die Chancen von heimischen Handwerksbetrieben erhöhen und somit zur Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der Region beitragen“, ist der Spartenobmann überzeugt.