WK-Bezirksstelle Landeck: Bezirksgericht muss bleiben Justizministerium erwägt Schließung mehrerer Tiroler Bezirksgerichte – WK-Bezirksstelle Landeck sieht Nachteile für Betriebe und Bürger:innen. Die von Justizministerin Anna Sporrer vorangetriebenen Pläne, österreichweit kleinere Bezirksgerichte zu schließen, sorgen auch im Bezirk Landeck für großes Unverständnis. Aus Sicht der regionalen Wirtschaft wäre eine Schließung des Bezirksgerichts Landeck ein schwerer Fehler und ein weiterer Verlust wichtiger öffentlicher Infrastruktur im ländlichen Raum. Kurze Wege, viele Zuständigkeiten Das Bezirksgericht erfüllt eine zentrale Funktion für Bürger:innen, Unternehmen, Gemeinden sowie zahlreiche Institutionen im Bezirk. Gerade in einem geografisch weitläufigen Bezirk wie Landeck sind kurze Wege und ein rascher Zugang zu gerichtlichen Dienstleistungen von großer Bedeutung. Zu den Zuständigkeiten zählen unter anderem familienrechtliche Verfahren, mietrechtliche Streitigkeiten, Verlassenschaftsverfahren, Grundbuchsangelegenheiten und zivilrechtliche Verfahren. Für Unternehmen ist das Bezirksgericht zudem bei Forderungsangelegenheiten, Exekutionsverfahren und rechtlichen Streitigkeiten mit geringerem Streitwert eine wichtige Anlaufstelle. Eine Verlagerung dieser Leistungen an andere Standorte würde für Bürger:innen und Unternehmen zusätzliche Fahrzeiten, höhere Kosten und einen erheblichen Mehraufwand bedeuten. Besonders betroffen wären Betriebe, ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, die auf eine wohnortnahe und effiziente Justiz angewiesen sind. „Wer von Entbürokratisierung spricht, darf nicht gleichzeitig Wege verlängern. Jede zusätzliche Fahrt zu einem weiter entfernten Gerichtsstandort verursacht Zeitverlust, Kosten und vermeidbaren Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Bürger:innen“, sagt WK-Bezirksstellenobmann Michael Gitterle. Einsparungen stehen in keinem Verhältnis Die angestrebten Einsparungen stehen in keinem Verhältnis zu den negativen Auswirkungen auf die Region. Österreichweit sollen die Schließungen mehrerer Bezirksgerichte rund drei Millionen Euro pro Jahr bringen – für diesen Betrag dürfen funktionierende Strukturen in den Regionen nicht aufgegeben werden.  Schließungen würden zwar Standortkosten sparen, die Akten müssten aber trotzdem irgendwo bearbeitet werden – die Arbeit verschwindet nicht, sie wandert nur ab. Die Verlagerung kleinerer Bezirksgerichte ist damit keine echte Effizienzsteigerung, sondern eine Verschiebung der Belastung auf größere Standorte, auf Bürger:innen und auf Unternehmen. Hinzu kommt: Die Präsidenten der vier Oberlandesgerichte warnten zuletzt vor einer Arbeitsbelastung ihrer Kollegenschaft in den Bezirks- und Landesgerichten von rund 120 %. Eine ohnehin überlastete Justiz braucht sein Personal und seine Ressourcen – keine zusätzlichen Strukturbrüche. Falsches Signal für den ländlichen Raum Gerade in Zeiten, in denen regelmäßig die Stärkung des ländlichen Raums gefordert wird, wäre die Schließung des Bezirksgerichts Landeck das falsche Signal. Der Bezirk ist von einer besonderen geografischen Lage mit teilweise langen Anfahrtswegen geprägt – eine weitere Zentralisierung staatlicher Dienstleistungen würde die Erreichbarkeit zusätzlich verschlechtern. Die Wirtschaftskammer Bezirksstelle Landeck spricht sich daher klar für den Erhalt des Bezirksgerichts Landeck aus. Eine leistungsfähige, bürgernahe und regional verankerte Justiz ist ein wichtiger Standortfaktor für den Bezirk und darf nicht kurzfristigen Einsparungsüberlegungen geopfert werden. Das Bezirksgericht Landeck muss auch künftig als eigenständiger Justizstandort erhalten bleiben.