03.04.2020    1 Bild

Abholen von Speisen in Lokalen ab sofort erlaubt

Die Frage, ob Gäste ihr Speisen auch abholen dürfen, sorgte bei Gastronomen in den vergangenen Wochen für Unsicherheit. Nun gibt es eine praxisgerechte Regelung.
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Die Versorgung der Bevölkerung mit frisch gekochtem Essen ist nicht nur ein wichtiges, verbleibendes Standbein für alle Gastwirte, sondern vor allem auch ein Dienst an der Allgemeinheit. Umso erfreulicher: Das Abholen vorbestellter Speisen beim Gastwirt ist nun offiziell erlaubt. Zu beachten ist dabei, dass die Speisen nicht vor Ort im Lokal konsumiert werden und der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten wird. Außerdem ist die Abholung tirolweit nur in der eigenen Gemeinde zulässig. Lieferservice kann auch weiterhin über die Gemeindegrenzen hinaus angeboten werden.

Diese klare und praxisgerechte Regelung konnte nach konstruktiven Gesprächen mit dem zuständigen Gesundheitsministerium und mit Unterstützung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) erreicht werden: „Die Änderung der Covid-19 Maßnahmenverordnung bringt eine große Erleichterung für unsere Betriebe, die von den verfügten Vorschriften besonders hart betroffen sind. Wir hatten dazu in den letzten Wochen sehr viele Anfragen von verunsicherten Wirten. Nun ist sowohl das Liefern als auch das Abholen von bestellten Speisen klar geregelt und erlaubt“, freut sich Gastronomieobmann Alois Rainer.

Bisher hatte das Gesundheitsministerium zwar das Lieferservice erlaubt, das Abholen des bestellten Essens im Restaurant aber derart eingeschränkt, dass es in der Praxis nicht durchführbar war. „Viele, vor allem ältere Menschen sind nicht in der Lage, sich ihr Essen selbst zuzubereiten. Wir freuen uns daher, dass das Gesundheitsministerium unseren Argumenten gefolgt ist und die Verordnung in praxisgerechter Weise geändert hat“, so Rainer.

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Alois Rainer (WK-Obmann der Tiroler Gastronomie)
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Kontakt

Geiger Thomas
Tiroler Wirtschaftskammer
Tourismus & Freizeitwirtschaft
Thomas Geiger, MBA
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