07.02.2024   

Digitale Baueinreichung: Wer A sagt …

Baueinreichungen können ab Jahresmitte bei den Gemeinden digital erfolgen. Für eine echte Beschleunigung und Vereinfachung müssen straffe Fristen gesetzt und die Verfahren selbst digitalisiert werden.

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Digitale Baueinreichungen sind die Zukunft. Sie schaffen die Voraussetzungen für eine zügige und teilautomatisierte Abwicklung von Verfahren. Deshalb hat die Wirtschaftskammer Tirol in den letzten Jahren darauf gedrängt, diese digitale Transformation einzuleiten. Das Land Tirol hat nun mit dem Tiroler Digitalisierungsgesetz den Rahmen für digitalisierte Baueinreichungen geschaffen und damit einen ersten wichtigen Schritt gesetzt. Ab Mitte des heurigen Jahres können Baueinreichungen digital an Gemeinden übermittelt werden. Die meisten Gemeinden werden dafür eine E-Mail-Adresse beziehungsweise ein Online–Formular einrichten.

„Damit wird aber lediglich ein digitaler Postweg geschaffen, die Bürokratie selbst wird dadurch nicht reduziert. Um zu einer echten Beschleunigung zu kommen, braucht es nun straffe Bearbeitungsfristen und vor allem muss das Verfahren selbst digitalisiert werden. Wer A sagt, muss auch B sagen – nur dann lässt sich das Ziel erreichen, in Zukunft zügige und papierlose Verfahren durchzuführen“, betont WK-Vizepräsident und Obmann der Landesinnung Bau Anton Rieder.

Straffe Bearbeitungsfristen

Aus Sicht des Bauexperten ist daher eine Regelung analog zu Südtirol erforderlich. Dort muss die Behörde innerhalb von 14 Tagen Auskunft erteilen, ob die Unterlagen vollständig sind. Die mangelnde Vollständigkeit der Unterlagen ist einer der Hauptgründe für die Verzögerung von Verfahren. Zur Ausstellung eines positiven oder negativen Baubescheides sollen die Behörden wie in Südtirol 3 Monate Zeit haben.

Digitale und modellbasierte Einreichungen

Damit sich dieser Zeitrahmen einhalten lässt, ist ein weiterer Schritt nötig: Es muss die Einreichung mit digitalen Gebäudemodellen ermöglicht werden. „Diesen Weg gehen Oberösterreich und Wien bereits“, betont Rieder, „modellbasierte Einreichungen haben mehrere handfeste Vorteile.“ Zum einen kann dadurch gewährleistet werden, dass die Gemeinden rasch und in Teilen sogar automatisiert die Überprüfung von Bauvorschriften, etwa bei Gebäudehöhen und Abständen, vornehmen können. Zudem erfolgen derartige Einreichungen im Regelfall von Professionisten wie Baumeister:innen oder Architekt:innen, welche die Voraussetzungen für die Einreichung im Detail kennen. Damit wird die geforderte Vollständigkeit der Unterlagen wesentlich schneller erreicht und auch seitens der Gemeinde sind in der Folge weniger Korrekturen erforderlich.

Unterstützung für die Gemeinden

Bei der Umstellung auf digitale und modellbasierte Einreichungen wird es erforderlich sein, dass das Land die Koordination in die Hand nimmt und die Gemeinden intensiv unterstützt. „Die Gemeinden dürfen bei dieser komplexen Aufgabe nicht alleine gelassen werden“, fordert Rieder. Schließlich geht es um den Ankauf beziehungsweise die Erweiterung von Softwaresystemen, um das Implementieren digitaler Prozessabläufe und um die Schulung von Mitarbeiter:innen. „Nur wenn das Land den Prozess definiert und in den Gemeinden ausrollt, kann sichergestellt werden, dass nicht nur die Einreichung, sondern das ganze Verfahren auf moderne digitale Methoden am Stand der Technik umgestellt wird“, erklärt Rieder.

Vorteile für alle Beteiligten

„Erst wenn die gesamte Verfahrenskette durchgängig digital gestaltet ist, wird eine echte Vereinfachung und Effizienzsteigerung erreicht. Mit dem Gesetz wurde eine wichtige Veränderung eingeläutet – jetzt muss das Land diesen Weg auch zu Ende gehen“, fasst Anton Rieder zusammen. Die Umstellung auf eine digitale Einreichung ist zwar mit einigem Aufwand verbunden, aber am Schluss gewinnen alle: Die Bauwerber:innen, indem sie schnelle Entscheidungen erhalten; Baumeister:innen und Architekt:innen, indem ihre digitalen Planungen auf direktem Weg weiterbearbeitet werden können; die Behörden, indem mit einer modellbasierten Verarbeitung viele Schritte automatisiert erfolgen; und die Umwelt, indem das Ausdrucken umfangreicher Planunterlagen durch digitale Dokumente ersetzt wird.

Kontakt

Marth Matthias
Tiroler Wirtschaftskammer
Branchenverbund Bau
Mag. Matthias Marth
T 05 90 90 5-1278