19.06.2020   

Appell an Gemeinden, das Abhalten von Märkten zu genehmigen

Brachensprecher Ossi Lerch weist darauf hin, dass weder rechtliche noch gesundheitliche Bedenken angebracht sind.

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Obwohl weite Teile der Wirtschaft nach dem Corona-Lockdown wieder hochgefahren wurden, ist man in vielen Bereichen noch weit von der gewohnten Normalität entfernt. Das gilt auch für den Markt-, Straßen- und Wanderhandel. "Wir bekommen deutlich zu spüren, dass es seitens der Gemeinden große Zurückhaltung bei der Genehmigung von Märkten gibt", stellt Branchensprecher Ossi Lerch fest und ergänzt: "Es gibt allerdings keinerlei Anlass für Bedenken - weder gesundheitlicher noch rechtlicher Art." Denn zum einen gehen die Fallzahlen auch nach der generellen Öffnung des Handels und der Gastronomie zurück. Zum anderen handelt es sich bei Märkten um keine Veranstaltungen im Sinne des §10 der COVID-19 Lockerungsverordnung. Das Abhalten von Märkten ist also eindeutig erlaubt.

Lerch appelliert deshalb an die Tiroler Gemeindevertreter:  "Wir ersuchen Sie, auch in ihrer Gemeinde, das Abhalten von Märkten wieder zu ermöglichen. Denn Märkte sind ein wichtiger Teil des österreichischen Kulturgutes, haben eine wichtige soziale Funktion und bilden vor allem die Lebensgrundlage tausender heimischer Markthändler. Diese Lebensgrundlage darf ihnen nicht länger entzogen werden.


Kontakt

Franzoi Simon
Tiroler Wirtschaftskammer
Landesgremium des Lebensmittelhandels
Mag. Simon Franzoi
T 05 90 90 5-1295
E simon.franzoi@wktirol.at