09.12.2021    2 Bilder

Körpernahe Dienstleister freuen sich auf die Rückkehr ihrer Kundinnen und Kunden ab 12. Dezember

Regelmäßige Besuche beim Friseur, Kosmetiker, Fußpfleger oder beim Masseur gehören zu den Grundbedürfnissen unserer Gesellschaft und sind wichtig für das physische und psychische Wohlbefinden.
© WK Tirol/Die Fotografen/Abdruck honorarfrei

Clemens Happ – Landesinnungsmeister der Tiroler Friseure

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Bereits ab 12. Dezember können die körpernahen Dienstleister in Tirol wieder Kundinnen und Kunden in ihren Salons begrüßen. „Ein regelmäßiger Besuch beim Friseur, beim Kosmetiker, beim Fußpfleger oder beim Masseur der Wahl gehört zu den Grundbedürfnissen unserer Gesellschaft und ist wichtig für das physische und psychische Wohlbefinden. Wir freuen uns alle, dass die Unsicherheiten und Unklarheiten bezüglich der Öffnung ausgeräumt wurden. Damit dürfen wir den Großteil der Tirolerinnen und Tiroler schon ab Sonntag wieder nach allen Regeln der Kunst verwöhnen und verschönern“, zeigen sich Astrid Westerthaler, Innungsmeisterin der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, sowie Clemens Happ, Innungsmeister der Tiroler Friseure, erleichtert.

Dass die Öffnung neben der 2G-Regel auch mit der Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht verbunden ist, sieht Westerthaler als Notwendigkeit, die mitgetragen werden muss. „Wir sind nicht nur was unsere Dienstleistungen betrifft, sondern auch bei der Umsetzung von Sicherheits- und Hygienestandards meisterlich - das haben wir in der Vergangenheit stets bewiesen. Daher können wir auch gewährleisten, dass unsere Kundinnen und Kunden bei uns ab Sonntag wieder in guten und sicheren Händen sind“, so die Branchensprecherin.

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Clemens Happ
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Astrid Westerthaler
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Kontakt

Holaus Karolina
Tiroler Wirtschaftskammer
Landesinnung der Friseure
Dr. Karolina Holaus
T 05 90 90 5-1432
M karolina.holaus@wktirol.at