04.04.2022    1 Bild

Kostendruck und Lieferengpässse - Baugewerbe fordert gezielte Maßnahmen gegen dramatische Entwicklung

LIM Anton Rieder: „Es ist höchste Zeit, dass die Rahmenbedingungen angepasst werden, um den Betrieben das wirtschaftliche Überleben zu ermöglichen.“
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Anton Rieder – WK-Vizepräsident und Landesinnungsmeister Bau in der Tiroler Wirtschaftskammer

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Die Beschaffung von Rohstoffen und Baumaterialien ist mit Fortdauer der Corona-Krise zu einer existenziellen Herausforderung für die heimischen Bauunternehmungen geworden. Nun hat sich die ohnedies sehr angespannte Situation auf den Rohstoffmärkten mit Lieferengpässen und unvorhersehbaren Preissprüngen durch die Ukraine-Krise nochmals zugespitzt. „Es ist zu befürchten, dass in den nächsten Wochen und Monaten die prekäre Situation weiter eskaliert. Wenn nicht rasch effektive Gegenmaßnahmen ergriffen werden, droht auf vielen Baustellen die Einstellung der Bautätigkeit - mit allen negativen Konsequenzen: Bereits jetzt mussten einige Bauunternehmungen trotz guter Auftragslage Mitarbeiter beim Frühwarnsystem des AMS anmelden, bei zahlreichen Mitgliedsbetrieben befinden sich entsprechende Meldungen in Vorbereitung“, betont Anton Rieder, Vizepräsident der Tiroler Wirtschaftskammer und Innungsmeister des Tiroler Baugewerbes.

Vor diesem Hintergrund hat Rieder gemeinsam mit den Innungsmeistern aus den anderen Bundesländern eine Resolution verabschiedet. Aus Sicht des heimischen Baugewerbes sind demnach  folgende Maßnahmen unerlässlich, um die dramatische Entwicklung aufzuhalten:

Veränderliche Preise bei öffentlichen und privaten Bauaufträgen:
Es ist ein Gebot der Stunde, dass sowohl öffentliche als auch private Auftraggeber ab sofort neue Bauaufträge nur noch zu veränderlichen Preisen ausschreiben und als Basis für die Anpassung der Vergütung einen sachlich zutreffenden Index heranziehen. Was bei öffentlichen Bauaufträgen aufgrund der Preissteigerungen und Lieferengpässe - unter anderem auf Basis von Empfehlungen der unabhängigen Schiedskommission im BMDW - mittlerweile zum Standard geworden ist, muss auch für den privaten Bereich verbindlich werden. In diesem Zusammenhang ist es insbesondere auch erforderlich, dass die Vorgabe von festen Preisen in diversen Förderungsbestimmungen der öffentlichen Hand (wie z. B. im Bereich der Wohnbauförderung) sofort sistiert werden, damit auch die gemeinnützige Wohnungswirtschaft ihre Aufträge ab sofort ausschließlich zu veränderlichen Preisen vergibt.

Vertragsanpassungen bei bestehenden Bauverträgen:
Bei zu Festpreisen abgeschlossenen Bauverträgen muss die durch höhere Gewalt ausgelöste Krisensituation zu einer Vertragsanpassung auf Basis einer indexbasierten Vergütung führen. Ebenso wird es im Falle von Lieferengpässen notwendig sein, die vereinbarten Fertigstellungstermine entsprechend anzupassen. Für eine in der Praxis bereits bewährte Vorgangsweise zur Vertragsanpassung steht der Leitfaden „Preisveränderungen und Lieferengpässe“ der Österreichischen Bautechnik Vereinigung (ÖBV) zur Verfügung, welcher einvernehmlich von maßgeblichen Vertretern der Auftraggeber- und Auftragnehmer-Seite erstellt wurde.

Gegenmaßnahmen zum Energiepreisschock:
Als Gegenmaßnahme zu den exorbitant steigenden Energiepreisen ist zudem eine effektive flankierende Entlastungsmaßnahme seitens der Politik unbedingt erforderlich. Neben einer zeitlich begrenzten Refundierung der Mineralölsteuer fordert das Baugewerbe das Aussetzen der geplanten CO2-Bepreisung.

„Die Bauwirtschaft hat sich in der Corona-Krise als eine zentrale Stütze der Volkswirtschaft erwiesen und konnte trotz schwierigster Rahmenbedingungen die Produktion und die Beschäftigung aufrechterhalten. Nun stehen die Baubetriebe vor einer existenziellen Bedrohung, welche die Fortführung der Bautätigkeit substanziell gefährdet. Es ist daher höchst an der Zeit, dass die Rahmenbedingungen für Bautätigkeiten der aktuellen Krisensituation angepasst werden, um den Bauunternehmungen das wirtschaftliche Überleben zu ermöglichen“, stellt Rieder unmissverständlich klar.

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Marth Matthias
Tiroler Wirtschaftskammer
Landesinnung Holzbau
Mag. Matthias Marth
T 05 90 90 5-1278