24.08.2022    1 Bild

Landesinnungsmeister Happ: "Friseurbesuch als Grundbedürfnis der Menschen bestätigt"

Der Branchensprecher vermisst eine angemessene Reaktion der Regierung auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.
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Clemens Happ – Landesinnungsmeister der Tiroler Friseure

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Anfang August hat der Verfassungsgerichtshof verkündet, dass es verfassungswidrig war, Ungeimpften während des Lockdowns von Mitte November 2021 bis Ende Jänner 2022 Friseurbesuche zu verbieten. "Der VfGH hat damit ganz klar jene Position bekräftigt, die wir als Landesinnung schon seit Beginn der Pandemie vertreten haben - nämlich dass der Friseurbesuch zu den Grundbedürfnissen aller Menschen in unserem Land zählt", freut sich der Innungsmeister der Tiroler Friseure, Clemens Happ.

Alles andere als erfreulich ist aus Sicht der Branchensprechers allerdings, dass diese Entscheidung des Höchstgerichts auch nach Wochen keine angemessene Reaktion seitens der Regierung hervorgerufen hat. "Ich hätte mir zumindest eine Entschuldigung bei allen Betroffenen erwartet. Zum einen sind durch das verfassungswidrige Verbot rund 30 % der Bevölkerung in ihrem Grundrecht verletzt worden. Zum anderen ist uns Friseurinnen und Friseuren ein Schaden entstanden, der nicht wieder gut zu machen ist. Wir konnten elf Wochen lang Kundinnen und Kunden nicht betreuen, die uns jahrelang die Treue gehalten haben. Viele Stammkunden sahen sich während des Lockdowns gezwungen, auf Pfusch-Angebote zurückzugreifen. Manche sind auch nach dem Lockdown nicht mehr in unsere Salons zurückgekehrt", so Happ.

Auch wenn eine offizielle Entschuldigung bislang ausgeblieben ist, hofft der Landesinnungsmeister, dass die politischen Entscheidungsträger wenigsten die richtigen Schlüsse aus der VfGH-Entscheidung gezogen haben: "Wir alle wünschen uns, dass uns Lockdowns in Zukunft erspart bleiben. Sollten wir dennoch wieder in eine ähnliche Situation kommen, muss klar sein: Der regelmäßige Friseurbesuch ist wichtig für die psychische Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen - egal ob geimpft oder ungeimpft - und kann deshalb auch niemandem verboten werden!"

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