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22.05.2020   

Nach und nach öffnen die Nachbarstaaten von Österreich die Grenzen

„Nach langen Wochen der Isolation sind wir froh, dass es nun einen Fahrplan für die Grenzöffnungen nach Italien und Deutschland gibt“, zeigt sich Bezirksobmann Michael Gitterle erleichtert.

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LANDECK: In Österreich bleibt noch bis 31. Mai 2020 die COVID-19 Maßnmahmenverordnung des Gesundheitsministeriums in Kraft. Erste Lockerungen werden mit Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein, Tschechien, der Slowakei und Ungarn sowie Slowenien und Kroatien besprochen. „Bei der Planung von privaten oder beruflichen Auslandsreisen sind nach wie vor die aktuellen Informationen zum jeweiligen Reiseland einzuholen“, betont Michael Gitterle: „Zudem müssen auch die geltenden Einreisebestimmungen nach Österreich beachtet werden.“

Nachstehend werden die Regelungen hinsichtlich der Grenzsituation zu Italien und Deutschland genau erläutert:

Grenzsituation Italien

Welche Regelungen gelten für die Einreise nach Italien?
Bei der Einreise nach Italien aus privaten Gründen – nicht nachweislich aus notwendigen Arbeitsgründen – muss die italienische Gesundheitsbehörde informiert und unter Überwachung eine 14-tägige Quarantäne angetreten werden.
Es ist unerheblich, ob die Einreise per Schienenweg oder mit dem privaten Fahrzeug erfolgt.

Sind Geschäftsreisen und einreisen aus notwendigen Arbeitsgründen nach Italien möglich?
Ja, sowohl Geschäftsreisen als auch Einreisen für notwendige Montagetätigkeiten oder Reparaturen sind möglich.

Vor der Einreise muss eine „Eigenerklärung“ (Daten des Unternehmens, des Mitarbeiters und Grund der Reise) ausgefüllt werden. Hilfreich ist auch eine Bestätigung des Geschäftspartners in Italien, der die Notwendigkeit der Reise bestätigt.
Vor der Einreise ist zusätzlich eine Meldung bei der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde (für Südtirol z. B. Bozen) erforderlich. Außerdem wird empfohlen, einen Ausdruck der erfolgten Meldung bzw. einer Empfangsbestätigung mitzuführen.

Der Aufenthalt in Italien ist auf 72 Stunden beschränkt und kann, bei nachgewiesener Notwendigkeit, um 48 Stunden verlängert werden.
Bei Ablauf dieser Frist muss das Staatsgebiet unverzüglich verlassen oder eine 14-tägige Quarantäne angetreten werden.

Was ist bei der Einreise von Italien nach Österreich zu beachten?
Österreichische Staatsbürger oder Personen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, müssen bei der Einreise eine 14-tägige Heimquarantäne antreten. Diese kann beendet werden, wenn ein währenddessen durchgeführter molekularbiologsicher Test auf SARS-CoV-2 negativ ist.

Alle anderen Personen, die von Italien nach Österreich einreisen wollen, haben ein ärztliches Zeugnis (nicht älter als 4 Tage) vorzuweisen, mit der Bestätigung, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist.
Personen, die dieses Zeugnis nicht vorlegen können, wird die Einreise verweigert.

Wer ist von den österreichischen Einreisebeschränkungen ausgenommen?
Der Güterverkehr und der gewerbliche Verkehr (mit Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung), Pendler – Berufsverkehr, Saisonarbeitskräfte im Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft sowie Pflege- und Gesundheitspersonal (im Rahmen von organisierten Reisen und Antritt der Quarantäne in Österreich). Zusätzlich gibt es Ausnahmen für medizinisch notwendige Behandlungen und besonders berücksichtigungswürdige Gründe im Familienkreis sowie die Tierversorgung.

Italien möchte die Einreisebeschränkungen für EU-Bürger am 03. Juni lockern.
Österreich hingegen ist noch zurückhaltend, was die Öffnung der Grenzen nach Italien betrifft.

Es empfiehlt sich sowohl als Privatperson als auch bei gewerblichen Reisen, aktuelle Informationen über die Homepage der Wirtschaftskammer einzuholen.

Grenzsituation Deutschland

Die Kontrolle der Grenze zu Österreich wird bis 15.06.2020 verlängert. Die Einreise ist weiterhin nur beschränkt möglich. Personen und Fahrzeuge, die nach Deutschland einreisen, können kontrolliert werden.

Die österreichische Grenzverordnung bleibt bis 31.05.2020 aufrecht. Ob sie bis 15.06.2020 verlängert wird, ist noch offen. Nach derzeitigen Informationsstand, soll die österreichisch/deutsche Grenze ab 15.06.2020 frei befahrbar sein.

Wer kann derzeit nach Deutschland, ohne Quarantäne, einreisen?
Der Warenverkehr, gewerbliche Verkehr und der Pendlerverkehr ist derzeit ungehindert möglich.
Zusätzlich ist die Einreise für Ausbildungs- und Studienzwecke, aus familiären Gründen, für notwendige medizinische Behandlungen sowie zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz und sonstigen triftigen persönlichen Gründen, möglich.

Die Quarantänebestimmungen der deutschen Bundesländer werden nach und nach dahingehend gelockert, dass nur noch bei der Einreise aus einem nicht EU-Land Quarantäne in Deutschland vorgesehen ist. Unter anderem hat Bayern diese Verordnung schon erlassen.

Welche Dokumente müssen bei der Einreise nach Deutschland vorgelegt werden?
Für beruflich bedingte Grenzübertritte (Grenzgänger, Pendler, etc.) wird die Ausstellung der „Pendlerbescheinigung“ durch den Arbeitgeber empfohlen. Diese Bescheinigung ist an der Grenze vorzuweisen. Der Vordruck kann auch von österreichischen Firmen, die in Deutschland arbeiten, verwendet werden.

Österreichischen Unternehmen wird empfohlen, zusätzlich Dokumente (Bestellschein, Lieferschein, Auftragsbestätigung, Terminvereinbarung, usw.) beim Grenzübertritt mitzuführen.

Beim Besuch von Bildungseinrichtungen muss die Pendlerbescheinigung von der Bildungseinrichtung in Deutschland ausgefüllt werden.
Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Bestimmungen und Meldepflichten für die Mitarbeiterentsendung weiterhin gelten.

Sind Privatreisen nach Deutschland zulässig?
Die Einreise aus nicht-beruflichen Gründen ist nur zu den oben genannten Zwecken gestattet.

Die Einreise aus touristischen Zwecken oder zum Einkaufen ist bis voraussichtlich 15.06.2020 nicht gestattet.

Für die Einreisebestimmungen nach Österreich gelten die gleichen Vorschriften wie bereits zur Einreise aus Italien angeführt. Laut Außenminister, Alexander Schallenberg, wir derzeit auf EU-Ebene ganz intensiv über das Thema „Reisefreiheit“ diskutiert. Wobei das Hauptaugenmerk auf die Nachbarländer von Österreich gelegt wird.

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Ladner Otmar
Tiroler Wirtschaftskammer
Bezirksstelle Landeck
Mag. Otmar Ladner
T 05 90 90 5-3416
E otmar.ladner@wktirol.at

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