20.07.2026   

Neues Energiegesetz gefährdet Wettbewerb und treibt Kosten

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Die Fachgruppe Energiehandel der Wirtschaftskammer Tirol sieht im Entwurf zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz Verkehr erhebliche Risiken. Die geplanten Vorgaben drohen Kraftstoff, Transporte und Waren des täglichen Bedarfs massiv zu verteuern. Gleichzeitig gefährdet er regionale Energiehändler und verschiebt den Wettbewerb zugunsten großer Anbieter.

Mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz Verkehr (EEG-V) soll der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor deutlich erhöht werden. Die Fachgruppe Energiehandel der Wirtschaftskammer Tirol unterstützt dieses Ziel grundsätzlich, warnt jedoch eindringlich vor den wirtschaftlichen Folgen der derzeit vorgesehenen Umsetzung.

Nach Einschätzung der Branche sind die geplanten Zielvorgaben unter den gegebenen Marktbedingungen teilweise kaum erfüllbar. Gleichzeitig drohen bei einer Nichterfüllung erhebliche finanzielle Belastungen. Die betroffenen Unternehmen werden diese zusätzlichen Kosten wirtschaftlich nicht allein tragen können und an ihre Kunden weitergeben müssen. Höhere Preise für Kraftstoffe, Transporte und Lieferungen würden sich damit entlang der gesamten Wertschöpfungskette auswirken. Das EEG-V droht so zu einem massiven Inflationstreiber für nahezu alle Produkte und Dienstleistungen zu werden.

Gesetz verfehlt seinen Zweck

Besonders kritisch beurteilt die Fachgruppe die fehlende Technologieoffenheit des Entwurfs. Während Strom durch eine Vierfachanrechnung regulatorisch stark begünstigt wird, erschweren überzogene Auflagen, umfangreiche Nachweispflichten und langwierige Anerkennungsverfahren den Einsatz von Biokraftstoffen.

„Der Ausbau erneuerbarer Energien im Verkehr ist notwendig. Er kann aber nur gelingen, wenn alle verfügbaren Technologien fair berücksichtigt werden und die Vorgaben in der Praxis erfüllbar bleiben. Der vorliegende Entwurf bevorzugt einzelne Technologien, behindert den Einsatz von Biokraftstoffen und setzt damit die falschen Anreize. Von echter Technologieoffenheit kann keine Rede sein“, erklärt Alexander Gutmann, Obmann der Fachgruppe Energiehandel der Wirtschaftskammer Tirol.

Preissteigerung und Inflation für alle? 

Ziel des EEG-V ist ein ambitionierter Ausbau erneuerbarer Energien im Verkehrssektor. Was grundsätzlich sinnvoll erscheint, birgt nach Ansicht der Fachgruppe Energiehandel erhebliche Risiken in der praktischen Umsetzung.

„Die österreichische Umsetzung geht an den tatsächlichen Marktbedingungen vorbei. Seit über einem Jahr verhindern schleppende Verfahren beim Umweltbundesamt, dass ausreichend anrechenbare Biokraftstoffe auf den Markt kommen. Gleichzeitig führen die neuen Zielvorgaben zu erheblichen Strafzahlungen, wenn die kaum erfüllbaren Anforderungen des Gesetzes nicht erreicht werden können. Diese Kosten werden Kraftstoffe und damit auch Transporte sowie Waren des täglichen Bedarfs weiter verteuern und die Inflation zusätzlich anheizen“, warnt Gutmann.

Existenzbedrohend für kleine Energiehändler

Bereits im Zusammenhang mit der sogenannten Spritpreisbremse, die der Bevölkerung eine Ersparnis von 0,8 Cent pro Liter bringen soll, hätten kleinere Energiehändler erhebliche Wettbewerbsnachteile erfahren. Durch das EEG-V drohe nun eine Belastung, welche diese Entlastung um ein Vielfaches übersteigt.

„Wir befürchten ein Aus für viele kleine Energiehändler“, sagt Gutmann. „Der Markt wird erneut zwischen großen und kleinen Anbietern aufgeteilt. Viele kleinere Unternehmen werden die bürokratischen und teilweise sogar rechtswidrigen Anforderungen des EEG-V gar nicht erfüllen können.“

Die Behörden und das Umweltbundesamt würden seit Monaten Anträge zur Anerkennung von HVO-Rohstoffen verschleppen. Gleichzeitig sei die konjunkturelle Situation in der Branche angespannt. Viele Energiehändler müssten Rückstellungen in Millionenhöhe bilden, weil die Prüfung von Biokraftstoffanträgen nicht zeitgerecht erfolge.

„Dieses Vorgehen ist aus unserer Sicht EU-rechtswidrig und stellt eine Form von Behördenwillkür dar. Kleine und mittelständische Energiehändler werden dadurch in eine existenzbedrohende Situation gebracht“, so Gutmann.

Appell an die Politik: Entwurf rigoros überarbeiten

Für die Fachgruppe Energiehandel steht fest: In seiner aktuellen Form geht das EEG-V an der Realität vorbei. „Wenn der Gesetzesentwurf so kommt, bringt er die Inflation zusätzlich in Schwung, schwächt den Wettbewerb und steht in direktem Widerspruch zu den erklärten Zielen der Industriepolitik. Der Entwurf ist abzulehnen und muss rigoros überarbeitet werden. Wir brauchen Technologieneutralität und realistische Ziele statt Gold Plating und zusätzlicher Belastungen für Konsumentinnen und Konsumenten und den Wirtschaftsstandort“, betont Gutmann abschließend.


Kontakt

Beiu Sonia
Wirtschaftskammer Tirol
Fachgruppe Energiehandel
Mag. Sonia Beiu
T 05 90 90 5-1291
E sonia.beiu@wktirol.at