22.04.2022    1 Bild

Reparaturbonus für Elektro-Geräte startet

Ab 26. April haben Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich die Möglichkeit, den Reparaturbonus auf reparaturbonus.at zu beantragen und bei Partnerbetrieben einzulösen.
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Franz Jirka – Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk

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Repariert statt ausrangiert - unter diesem Motto hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (kurz BMK) den sogenannten „Reparaturbonus“ initiiert. Damit wird die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden, durch eine bundesweite Förderung in der Höhe von 130 Millionen Euro bis zum Jahr 2026 unterstützt. Finanziert wird die Förderung aus Mitteln des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbauinstruments „Next Generation EU“.

„Mit dieser Initiative wird eine echte Win-win-win-Situation geschaffen. Erstens können viele kleinere, auf Reparaturen spezialisierte Betriebe auf mehr Geschäft hoffen. Zweitens sparen sich die Kundinnen und Kunden bares Geld. Und drittens wird damit ein Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und gegen die Kultur des Wegwerfens gesetzt“, freut sich Franz Jirka, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk, über den Start des Reparaturbonus.

Ab kommendem Dienstag, dem 26. April, können Privatpersonen den Reparaturbonus für Kostenvoranschläge oder für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten auf reparaturbonus.at beantragen und in der Folge bei den auf der Website angeführten Partnerbetrieben einlösen. Pro Bon bekommt der Betrieb maximal 30 Euro für einen Kostenvorschlag beziehungsweise 50 Prozent der förderungsfähigen Brutto-Kosten bis maximal 200 Euro aus den Fördermitteln zurückerstattet. Die Kundeninnen und Kunden zahlen also nur die Differenz aus der eigenen Tasche.

„Die Palette der geförderten Produkte ist sehr breit und umfasst fast alle elektrischen und elektronischen Geräte, die von Privatpersonen genutzt werden. Dazu zählen Küchen- und Haushaltsgeräte, Werkzeuge und Gartengeräte, IT- und Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik sowie Elektro- und Elektronikgeräte für Freizeit, Sport und Gesundheit. Dabei fallen sowohl elektronische als auch nicht elektronische Bauteile - zum Beispiel das defekte Rad eines Staubsaugers - unter den Reparaturbonus“, weiß Jirka, der hofft, dass möglichst  viele Tirolerinnen und Tiroler den Reparaturbonus nutzen: „Wir haben uns daran gewöhnt, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben. Auf Dauer können wir uns das aber in keiner Hinsicht mehr leisten. Reparieren statt ausrangieren ist deswegen ein Gebot der Stunde!“

Alle Infos gibt's ab 26. April 2022 auf reparaturbonus.at

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Holaus Karolina
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Landesinnung der Friseure
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