06.11.2026    1 Bild

Saisonkontingenteverordnung: Endlich Klarheit und Planungssicherheit für Tourismusbetriebe

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Alois Rainer - Spartenobmann Tourismus und Freizeitwirtschaft Tirol

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Das monatelange Tauziehen rund um die Beschäftigungsmöglichkeit von Drittstaatsangehörigen hat ein Ende. Die Saisonkontingentverordnung für die Jahre 2027 und 2028 liegt nun endlich vor und sieht einen durchgehenden Planungsrahmen vom 1. Dezember 2026 bis 30. November 2028 vor. Zugleich werden die fixen Länderkontingente einer flexibleren, bundesweiten Lösung weichen.

„Unsere Betriebe brauchen frühzeitig Klarheit, um Mitarbeitende zu gewinnen und die kommende Saison vorzubereiten. Der verlässliche Rahmen für zwei Jahre erleichtert diese Planung erheblich“, begrüßt Alois Rainer, Obmann der Sparte Tourismus in der WK Tirol, die Saisonkontingentverordnung. Nachdem das Maximum des Kontingentes 2026 nicht ausgenutzt wurde, wurde es für die kommenden zwei Jahre wieder gekürzt. „Die Branche hat bewiesen, dass sie mit der Beschäftigung von Drittstaatenangehörigen verantwortungsvoll umgeht und jedenfalls einheimische Arbeitskräfte bzw. EWR-Bürger vorrangig beschäftigt. Hier wird den Betrieben wieder Spielraum für zusätzliche Beschäftigung genommen“, so der Spartenobmann.

Freie Plätze über Ländergrenzen hinweg

Bleiben Kontingentplätze in einem Bundesland ungenutzt, können sie künftig bei entsprechendem Bedarf unmittelbar in einem anderen eingesetzt werden. Die bisherigen Länderanteile dienen dem Arbeitsmarktservice (AMS) als Richtwerte für die regionale Verteilung.

„Freie Plätze können damit dort zum Einsatz kommen, wo Betriebe sie tatsächlich benötigen. Gerade für Tirol mit seinen ausgeprägten Saisonspitzen ist diese Flexibilität entscheidend. Was wir bislang über die Bezirksgrenzen innerhalb eines Bundeslandes regeln konnten, muss auch auf Bundesebene möglich sein“, betont Alois Rainer.

6.250 Plätze und Spielraum zu Saisonspitzen

Vorgesehen sind bundesweit 6.250 Plätze für den Tourismus: 4.250 im allgemeinen Kontingent, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, sowie 2.000 zusätzliche Plätze für Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.

Das allgemeine Kontingent darf zu Saisonspitzen vorübergehend um bis zu 50 % überschritten werden. Zusammen mit den 2.000 Westbalkanplätzen sind damit rechnerisch bis zu 8.375 Plätze gleichzeitig nutzbar.

Die Arbeitsmarktprüfung bleibt derweil bestehen: Im Inland verfügbare Arbeitskräfte, EWR-Bürger:innen und registrierte Stammsaisoniers haben Vorrang. Letztere werden nicht auf die Kontingente angerechnet. Beschäftigungsbewilligungen sind grundsätzlich für bis zu sechs Monate möglich und können im gesetzlichen Rahmen auf insgesamt höchstens neun Monate innerhalb von zwölf Monaten verlängert werden.

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Geiger Thomas
Wirtschaftskammer Tirol
Tourismus & Freizeitwirtschaft
Thomas Geiger, MBA
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