24.07.2025    1 Bild

Trinkgeld bleibt steuerfrei: Endlich Rechtssicherheit beim Trinkgeld – Wirtschaft begrüßt Einigung

© Patrick Saringer

Barbara Thaler, Präsidentin der Wirtschaftskammer Tirol.

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Die Entwicklungen rund ums Trinkgeld haben in den letzten Monaten für viele Diskussionen in Österreichs Betrieben gesorgt. Nun bringt die Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Regelung auf den Weg – ein Schritt, den die Tiroler Wirtschaftskammer als wichtiges Signal für mehr Rechtssicherheit begrüßt. Präsidentin Barbara Thaler und Tourismus-Spartenobmann Alois Rainer betonen dabei besonders den Wert klarer und fairer Rahmenbedingungen für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen gleichermaßen. 

„Die beschlossene Neuregelung zum Umgang mit Trinkgeldern bringt die dringend notwendige Rechtssicherheit für Unternehmer:innen und zugleich auch für unsere Mitarbeiter:innen“, lobt Barbara Thaler, Präsidentin der WK Tirol die erzielte Einigung. Die Trinkgeldpauschalen dienen als Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Künftig wird zwischen Mitarbeiter:innen mit und ohne Inkasso unterschieden. Für Erstere gilt für 2026 eine Pauschale von 65 Euro (2027: 85 Euro, 2028: 100 Euro). Umgerechnet würde das 2026 für Dienstgeber:innen monatlich erwartete Kosten von rund 14 Euro bedeuten. Für Beschäftigte mit weniger Trinkgeld, also ohne Inkasso, liegt die Pauschale 2026 bei 45 Euro (2027: 45 Euro, 2028: 50 Euro). Ab 2029 unterliegen die Beiträge dann der Indexierung. Wer nie Trinkgeld bekommt, wird gänzlich von der Pauschale ausgenommen - das Trinkgeld selbst bleibt weiterhin steuerfrei.

Rechtssicherheit ist kein Bonus 

Für die Betriebe ist entscheidend, dass mit der neuen Regelung endlich Klarheit herrscht – auch für laufende Verfahren. In den vergangenen Monaten hatten Nachforderungen für große Verunsicherung gesorgt. Umso wichtiger ist jetzt eine Lösung, die klare Regeln schafft und echte Planungssicherheit bringt. 

„Viele Betriebe wurden in den letzten Monaten mit hohen Nachforderungen konfrontiert – teils völlig überraschend und ohne klare Rechtsgrundlage. Dass hier nun endlich Klarheit geschaffen wird, ist ein wichtiger Schritt in Richtung Fairness. Unsere Unternehmen brauchen keine juristische Grauzone, sondern transparente Regeln, auf die sie sich verlassen können. Rechtssicherheit ist kein Bonus, sondern eine Grundvoraussetzung für verantwortungsvolles Unternehmertum“, betont Barbara Thaler. 

Trinkgeld bleibt bei den Mitarbeiter:innen 

Gerade in Branchen wie der Gastronomie und der Hotellerie, aber auch in vielen weiteren Berufen im Dienstleistungssektor trägt Trinkgeld maßgeblich zur Motivation und Arbeitszufriedenheit bei. „Trinkgeld ist eine tief in unserer Dienstleistungskultur verankerte Praxis. Als Form des Danks und der direkten Anerkennung von persönlicher Betreuung, Freundlichkeit und Servicequalität muss das Trinkgeld den Mitarbeiter:innen gehören und nicht dem Finanzamt“, so die WK-Präsidentin. 

„Als Gastgeber bin ich nach wie vor der Ansicht, dass eine vollkommene Steuer- und Abgabenfreiheit von Trinkgeld die beste Lösung ist. Denn damit wären sowohl für unsere Mitarbeiter:innen als auch für die Betriebe die Abgabenlast gesunken. Die Blockadehaltung der Gewerkschaft inklusive überzogener Vorstellungen von der Höhe der Pauschalen, die nicht nur Betrieben, sondern auch Mitarbeiter:innen geschadet hätte, ist uns vollkommen unverständlich“, ergänzt Alois Rainer, Tourismus-Spartenobmann in der WK Tirol und Obmann des WKÖ-Fachverbands Gastronomie.

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